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Steuern und OSS

Unter Einstellungen → Steuern legen Sie fest, wie Plazello die Umsatzsteuer berechnet: für Ihr Sitzland, für EU-Fernverkäufe über den One-Stop-Shop (OSS), für Ausfuhren und für Firmenkunden mit USt-IdNr. Die Steuersätze pflegen Sie an einer Stelle; Produkte übernehmen sie automatisch über ihre Steuerklasse.

Unternehmen und Preise

  • Sitzland – bestimmt den Heimat-Steuersatz und was als Ausfuhr gilt. Für Länder ohne hinterlegte Steuertabelle wird keine Steuer berechnet, solange Sie unten keine Sätze eintragen.
  • Preise enthalten die Mehrwertsteuer (Bruttopreise) – für Verkäufe an Verbraucher in Deutschland müssen Endpreise inklusive MwSt. angezeigt werden.
  • Steuerfreie Verkäufe zum Nettopreis (Ausfuhr, Reverse Charge) – Kunden außerhalb Ihres Steuergebiets (z. B. Schweiz, USA) und Firmenkunden mit gültiger EU-USt-IdNr. zahlen den Preis ohne die enthaltene Heimat-MwSt. Ausgeschaltet zahlen sie den vollen Bruttopreis.
  • Reverse Charge auch, wenn die EU-Prüfung (VIES) nicht erreichbar ist – USt-IdNrn. aus anderen EU-Staaten prüft der Shop in der Kasse bei VIES und speichert das Ergebnis mit Konsultationsnummer in der Bestellung. Ist VIES ausgefallen, wird mit diesem Häkchen trotzdem steuerfrei abgerechnet und die Bestellung zur Prüfung markiert, ohne Häkchen mit Umsatzsteuer. Mehr dazu unter Kundengruppen und B2B-Preise.

Kleinunternehmerregelung

Mit Ich bin Kleinunternehmer wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen. Preise sind Endpreise, Rechnungen erhalten automatisch den Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“, und die E-Rechnung verwendet die passende Steuerkategorie. OSS und Steuersätze sind dann ohne Wirkung.

Zwei Balken zeigen Ihren Umsatz aus diesem Shop (netto, nach Erstattungen) im Vorjahr und im laufenden Jahr gegen die Grenzen – in Deutschland seit 2025 höchstens 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr, in Österreich 55.000 €. Wird eine Grenze überschritten, erscheint ein Hinweis. Umsätze aus anderen Kanälen müssen Sie selbst berücksichtigen.

EU-Versandhandel (One-Stop-Shop)

Mit Mehrwertsteuer des Bestimmungslands berechnen (OSS) rechnet der Shop Verkäufe an Verbraucher in anderen EU-Ländern mit dem Steuersatz des Ziellands ab. Das ist Pflicht, sobald diese Verkäufe zusammen 10.000 € pro Jahr überschreiten. Zwei Balken zeigen Ihren EU-Auslandsumsatz im Vorjahr und im laufenden Jahr gegen diese Schwelle; ist sie überschritten und OSS noch aus, weist der Shop darauf hin.

Die Umsätze für die vierteljährliche OSS-Meldung beim BZSt stellt der Shop unter Buchhaltung zusammen (siehe Buchhaltung und Export).

Steuerklassen

Jedes Produkt hat eine Steuerklasse: Regelsteuersatz, Ermäßigt oder 0 % / steuerfrei. Welche gilt, bestimmt diese Reihenfolge:

  1. eine eigene Steuereinstellung am Produkt (im Produkt unter „Steuer & Preisangabe“),
  2. die Steuer der Kategorie – auf Wunsch auch für alle Unterkategorien, z. B. „Bücher“ ermäßigt (siehe Kategorien),
  3. die Standard-Steuerklasse unter Einstellungen → Steuern.

Liegt ein Produkt in Kategorien mit unterschiedlicher Steuer, gilt die spezifischere; der Produkteditor zeigt, welche Steuer gilt und woher sie kommt. Unter Abweichungen listet die Steuerseite alle Kategorien mit eigener Steuer und die Zahl der Produkte mit eigener Steuereinstellung.

Steuersätze pro Land

Die Tabelle Steuersätze pro Land enthält für alle EU-Länder und weitere Länder den Regelsatz und den ermäßigten Satz – vorbelegt mit den gesetzlichen Sätzen. Eigene Werte überschreiben die Vorgabe (Kennzeichen „angepasst“), ein leeres Feld nutzt den Standard. Verwendet werden Ihr Heimatsatz und bei aktivem OSS die Sätze der EU-Bestimmungsländer; die übrigen Zeilen sind abgeblendet.

Wird ein Artikel in einem Land anders besteuert als seine Steuerklasse – etwa mit einem besonderen ermäßigten Satz bei OSS-Lieferungen –, legen Kategorie oder Produkt für dieses Land einen abweichenden Satz fest.

Sonderfälle

  • Ausfuhren in Drittländer sind steuerfrei.
  • Firmenkunden mit bestätigter USt-IdNr. eines anderen EU-Landes werden im Reverse-Charge-Verfahren abgerechnet.
  • Steuerbefreite Kunden markieren Sie im Kundenprofil (siehe Kundengruppen und B2B-Preise).
War diese Seite hilfreich?Aktualisiert am 2. Oktober 2026